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Abkommen über die Visumfreiheit für Inha · Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Kasachstan)

§ 3 Abkommen über die Visumfreiheit für InhaLangzeitaufenthalt, Beschäftigung

Artikel 3

In KraftAmtlicher Text

Die Bestimmungen des Artikels 1 dieses Abkommens gelten nicht für Personen, die planen, sich länger als die in Artikel 1 genannte Zeit im Gebiet des anderen Staates aufzuhalten oder dort eine Beschäftigung aufzunehmen.