§ 4 Abkommen über die Visumfreiheit für InhaStaatsangehörige mit Privilegien und Immunitäten
Artikel 4
Staatsangehörige des Staates einer der Vertragsparteien, die gemäß dem Völkerrecht Privilegien und Immunitäten genießen und im Besitz einer entsprechenden von dem Empfangsstaat ausgestellten Legitimations-Karte sind, benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis, um im Gebiet des Staates dieser Vertragspartei zu bleiben oder erneut einzureisen, solange diese Legitimation-Karte gültig ist und bei der Einreise zusammen mit einem gültigen Diplomatenpass der Republik Kasachstan oder der Republik Österreich vorgelegt wird.