AufbhEG 2021 · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“
AufbhEG 2021 Art. 7Rechnungslegung
Das Bundesministerium der Finanzen stellt für den Fonds am Schluss eines jeden Rechnungsjahres die Haushaltsrechnung als Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben nach der Bundeshaushaltsordnung auf und fügt sie den Übersichten zur Haushaltsrechnung des Bundes bei.