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BrennMstrPrV · Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Brenner/Brennerin im landwirtschaftlichen Bereich

BrennMstrPrV Art. 3Gliederung der Meisterprüfung

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Meisterprüfung beinhaltet die Prüfungsteile 1.

Brennereitechnologie, Betriebs- und Verfahrenstechnik, Vermarktung,

2.

Betriebs- und Unternehmensführung,

3.

Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.

(2) Die Meisterprüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.