EuPAG · Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
EuPAG Art. 4Zuständige Stelle für die Eignungsprüfung
Teil 1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
Die Eignungsprüfung wird vor der für die Patentanwaltsprüfung zuständigen Kommission beim Deutschen Patent- und Markenamt abgelegt. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Ablegung der Eignungsprüfung innerhalb von sechs Monaten nach deren Auferlegung zu ermöglichen.