Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EuPAG · Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

EuPAG Art. 4Zuständige Stelle für die Eignungsprüfung

Teil 1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft

In forceOfficial text

Die Eignungsprüfung wird vor der für die Patentanwaltsprüfung zuständigen Kommission beim Deutschen Patent- und Markenamt abgelegt. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Ablegung der Eignungsprüfung innerhalb von sechs Monaten nach deren Auferlegung zu ermöglichen.