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EuPAG · Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

EuPAG Art. 3Zweck der Eignungsprüfung

Teil 1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft

In forceOfficial text

Die Eignungsprüfung ist eine ausschließlich die beruflichen Kenntnisse und Kompetenzen der antragstellenden Person betreffende staatliche Prüfung. Mit ihr soll die Fähigkeit der antragstellenden Person, den Beruf des Patentanwalts in Deutschland auszuüben, beurteilt werden. Die Eignungsprüfung muss dem Umstand Rechnung tragen, dass die antragstellende Person in einem Mitgliedstaat über eine berufliche Qualifikation für patentanwaltliche Tätigkeiten verfügt.