Notawisseling tussen de Nederlandse Regering en de Duitse Bo Art. 2
Niederländer, gleichgültig in welchem Land sie ihren ständigen Aufenthalt haben, können ohne Sichtvermerk mit einem gültigen oder nicht länger als 5 Jahre abgelaufenen niederländischen Nationalpass, einem gültigen Seefahrtsbuch (Monsterboekje) oder mit einer gültigen Touristenkarte (Toeristenkaart) des Königreichs der Niederlande über alle Grenzen in die Bundesrepublik Deutsland einreisen und von dort ausreisen.