Notawisseling tussen de Nederlandse Regering en de Duitse Bo Art. 3
Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als drei Monate im Königreich der Niederlande in Europa oder auf den Niederländischen Antillen aufzuhalten, bedürfen zur Einreise eines gültigen Nationalpasses oder Kinderausweises.
Änderungsgeschichte
- In werking sinds 1968-08-08