Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts · Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes
§ 29 Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts
X. Beratung und Abstimmung. römisch zehn. Beratung und Abstimmung.
Der Vorsitzende leitet die Beratung.
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X. Beratung und Abstimmung. römisch zehn. Beratung und Abstimmung.
Der Vorsitzende leitet die Beratung.