Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

§ 446 Geo.Anmeldungen zum Schiffsregister

B. Schiffsregistersachen

In forceOfficial text

Anmeldungen zur Neueintragung eines Schiffes sind zunächst in einem besonderen Abschnitt des allgemeinen Registers Nc (§ 474) einzutragen. Dasselbe gilt für andere Schriften über Angelegenheiten, für die noch keine Registerakten angelegt sind. Zusammengehörige Schriftstücke dieser Art werden zu Akten vereinigt.

Amendment history
  • In Kraft seit 2014-01-01