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VfGG · Verfassungsgerichtshofgesetz 1953

§ 55 VfGG

C. Bei Entscheidungen in Kompetenzfragen (Art. 138 B-VG) C. Bei Entscheidungen in Kompetenzfragen (Artikel 138, B-VG) a) In den Fällen des Art. 138 Abs. 1 B-VG (Kompetenzkonflikte)

In forceOfficial text

Handelt es sich um die Zuständigkeit der Vollziehung, dann hat der Antrag zu enthalten:

a) bei Verordnungen: den Entwurf der in Aussicht genommenen Verordnung und die Bezeichnung der Behörde, von der die Verordnung erlassen werden soll;

b) bei sonstigen Akten der Vollziehung: den gegebenen Tatbestand, der einer Regelung unterzogen werden soll, und die Angabe der Behörde, von der der Bescheid ergehen soll.