VfGG · Verfassungsgerichtshofgesetz 1953
§ 96 VfGG
3. Teil
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Amendment history
- In Kraft seit 2004-01-01
VfGG · Verfassungsgerichtshofgesetz 1953
3. Teil
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.