Satzung des Europarates · Satzung des Europarates
§ 17 Satzung des Europarates
ARTIKEL 17
Das Ministerkomitee kann zu den von ihm für wünschenswert erachteten Zwecken Komitees oder Ausschüsse beratenden oder technischen Charakters bilden.
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ARTIKEL 17
Das Ministerkomitee kann zu den von ihm für wünschenswert erachteten Zwecken Komitees oder Ausschüsse beratenden oder technischen Charakters bilden.