Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Staatsgrenze Österreich – Liechtenstein · Staatsgrenze Österreich – Liechtenstein (Grenzzeichen)

§ 18 Staatsgrenze Österreich – Liechtenstein Artikel 18

ABSCHNITT IV ABSCHNITT römisch vier Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Wien ausgetauscht werden. Der Vertrag tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Kalendermonats in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die beiden Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

Geschehen zu Vaduz, am 17. März 1960 in doppelter Urschrift.