Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Entwicklungshilfe - Entsendung österreic · Entwicklungshilfe - Entsendung österreichischer Entwicklungshelfer (Sambia)

§ 5 Entwicklungshilfe - Entsendung österreic

Artikel 5

In forceOfficial text

Die Regierung der Republik Sambia gewährt den Entwicklungshelfern kostenlos

(i) die Genehmigung oder Sichtvermerke für die jederzeitige Einreise nach und Ausreise aus Sambia in Übereinstimmung mit den Ein- und Ausreisebestimmungen sowie weiters die jeweils notwendigen Arbeitsgenehmigungen;

(ii) eine den Verhältnissen angemessene Unterkunft;

(iii) Beförderung im Rahmen des Arbeitseinsatzes;

(iv) Krankenbehandlung einschließlich Krankenhausaufenthalt; sofern in den gemäß Artikel 1, Absatz 5 dieses Abkommens erwähnten Abmachungen nichts anderes bestimmt wird.