Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975

§ 16 GOG§ 16 Paragraph 16

III. Aufgaben der Präsidenten, Schriftführer und Ordner römisch drei. Aufgaben der Präsidenten, Schriftführer und Ordner

In forceOfficial text

Die Schriftführer haben den Präsidenten bei der Erfüllung seiner Obliegenheiten, insbesondere bei Verlesungen im Nationalrat und bei der Ermittlung der Ergebnisse der Abstimmungen (Stimmenzählungen), zu unterstützen.