GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 16 GOG§ 16 Paragraph 16
III. Aufgaben der Präsidenten, Schriftführer und Ordner römisch drei. Aufgaben der Präsidenten, Schriftführer und Ordner
Die Schriftführer haben den Präsidenten bei der Erfüllung seiner Obliegenheiten, insbesondere bei Verlesungen im Nationalrat und bei der Ermittlung der Ergebnisse der Abstimmungen (Stimmenzählungen), zu unterstützen.