Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975

§ 24 GOG§ 24 Paragraph 24

V. Gegenstände der Verhandlung römisch fünf. Gegenstände der Verhandlung

In forceOfficial text

(1) Bei Festlegung der Tagesordnung des Nationalrates haben Volksbegehren den Vorrang vor allen übrigen Gegenständen.

(2) Die Vorberatung eines Volksbegehrens hat innerhalb eines Monates nach Zuweisung an den Ausschuß zu beginnen. Nach weiteren vier Monaten ist dem Nationalrat jedenfalls ein Bericht zu erstatten.

Amendment history
  • In Kraft seit 1998-10-23