Wiener Übereinkommen über das Recht der · Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
§ 64 Wiener Übereinkommen über das Recht der Entstehung einer neuen zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens)
Artikel 64
Entsteht eine neue zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts, so wird jeder zu dieser Norm im Widerspruch stehende Vertrag nichtig und erlischt.