VwGG · Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
§ 20 VwGGTätigkeitsbericht
I. ABSCHNITT römisch eins. ABSCHNITT Einrichtung des Verwaltungsgerichtshofes
Der Verwaltungsgerichtshof verfasst nach Schluss jedes Jahres einen Bericht über seine Tätigkeit und die hiebei gesammelten Erfahrungen und teilt diesen Bericht dem Bundeskanzler mit.
Amendment history
- In Kraft seit 2013-03-01