Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für · Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien
§ 6c Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für
II. Abschnitt römisch zwei. Abschnitt
Das Exekutionsgericht Wien und das Strafbezirksgericht Wien werden aufgelassen.
Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für · Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien
II. Abschnitt römisch zwei. Abschnitt
Das Exekutionsgericht Wien und das Strafbezirksgericht Wien werden aufgelassen.