Berufliche Bildung von Zeitsoldaten (Bun · Berufliche Bildung von Zeitsoldaten (Bund – NÖ)
§ 0 Berufliche Bildung von Zeitsoldaten (Bun
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die berufliche Bildung von Zeitsoldaten
StF: BGBl. Nr. 248/1988
Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Landesverteidigung, und das Land Niederösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann, in der Folge Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, folgende Vereinbarung zu schließen:
Diese Vereinbarung tritt gemäß Art. V § 7 mit 29. Mai 1988 in Kraft.