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Berufliche Bildung von Zeitsoldaten (Bun · Berufliche Bildung von Zeitsoldaten (Bund – NÖ)

§ 7 Berufliche Bildung von Zeitsoldaten (BunArtikel V Artikel römisch fünf

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Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen der Vertragsparteien eingelangt sind, daß die nach der Bundes- und der Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.