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ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 1272 ABGB2) das Spiel;

Neun u. zwanzigstes Hauptstück. Von den Glücksverträgen.

In forceOfficial text

Jedes Spiel ist eine Art von Wette. Die für Wetten festgesetzten Rechte gelten auch für Spiele. Welche Spiele überhaupt, oder für besondere Classen verbothen; wie Personen, die verbothene Spiele treiben, und diejenigen, die ihnen dazu Unterschleif geben, zu bestrafen sind, bestimmen die politischen Gesetze.