ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 601 ABGBFormungültige letztwillige Verfügungen
III. Form der letztwilligen Verfügung römisch drei. Form der letztwilligen Verfügung
Wurde bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung eine zwingende Formvorschrift nicht eingehalten, so ist die letztwillige Verfügung ungültig.
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- In Kraft seit 2017-01-01