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ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 768 ABGBSicherstellung des Pflichtteilsanspruchs und Anpassung einer Stundungsregelung

I. Allgemeines römisch eins. Allgemeines

In forceOfficial text

Das Gericht kann auf Antrag die Sicherstellung des Pflichtteilsanspruchs anordnen und bei einer erheblichen Änderung der Umstände eine Stundungsregelung ändern oder aufheben. Der Pflichtteilsschuldner und der Pflichtteilsberechtigte haben einander über eine wesentliche Änderung der Umstände unverzüglich zu informieren.

Amendment history
  • In Kraft seit 2017-01-01