Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 837 ABGB

Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache:

In forceOfficial text

Der Verwalter des gemeinschaftlichen Gutes wird als ein Machthaber angesehen. Er ist einerseits verbunden, ordentliche Rechnung abzulegen; andererseits aber befugt, alle nützlich gemachte Auslagen in Abrechnung zu bringen. Dieses gilt auch in dem Falle, daß ein Theilgenosse ein gemeinschaftliches Gut ohne Auftrag der übrigen Theilnehmer verwaltet.