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Vorgang bei der Bewerbung um Notarstelle · Vorgang bei der Bewerbung um Notarstellen, bei der Qualifizierung der Bewerber und Erstattung der Besetzungsvorschläge für Notarstellen

§ 0 Vorgang bei der Bewerbung um Notarstelle

In forceOfficial text

In das JMVBl. aufgenommene Verordnungen galten den Justizbehörden gegenüber mit der Zustellung des Verordnungsblattes an sie als kundgemacht. Mangels eines einheitlichen Inkrafttretensdatums wird für die Dokumentation die Inkrafttretensregelung für das Reichsgesetzblatt ( RGBl. Nr. 113/1869 : 45 Tage nach Kundmachung) sinngemäß angewendet.

Verordnung des Justizministeriums vom 31. October 1887, Z. 9172, betreffend den Vorgang bei der Bewerbung um Notarstellen, bei der Qualificirung der Bewerber und bei Erstattung der Besetzungsvorschläge für Notarstellen

StF: JMVBl. Nr. 36/1887

StGBl. Nr. 95/1919