§ 1 Vorgang bei der Bewerbung um NotarstelleAn alle Gerichte.
Das Justizministerium hat hinsichtlich des Vorganges bei der Bewerbung um Notarstellen, bei der Qualificirung der Bewerber und bei Erstattung der Besetzungsvorschläge für Notarstellen den nachfolgenden Erlass vom 31. October 1887, Z 9172, an alle Notariatskammern gerichtet und bringt den Gerichten denselben mit der Weisung zur Kenntnis, die Angelegenheiten, welche sich auf die Besetzung von Notarstellen beziehen, möglichst zu beschleunigen.
Amendment history
- In Kraft seit 1919-03-01