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ZPO · Zivilprozessordnung

§ 633 ZPOBesonderheiten der Entscheidung

Zweiter Titel Verbandsklage auf Abhilfe

In forceOfficial text

Wenn das Gericht in einem Urteil oder in einem Beschluss der beklagten Partei die Verpflichtung zu einer Leistung auferlegt, so hat es zugleich auszusprechen, dass schuldbefreiend nur an die Qualifizierte Einrichtung geleistet werden kann, wenn und soweit diese das bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz beantragt hat.

Amendment history
  • In Kraft seit 2024-07-18