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EO · Exekutionsordnung

§ 204 EONutzungsverhältnis bei Superädifikat

Dritte Abteilung Zwangsversteigerung

In forceOfficial text

Bei Versteigerung eines Superädifikats tritt der Ersteher in das bestehende Nutzungsverhältnis ein. Der Eigentümer kann jedoch das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.

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  • In Kraft seit 2021-07-01