§ 12 Österreichisch-britisches Rechtshilfeabk
V. Allgemeine Bestimmungen. römisch fünf. Allgemeine Bestimmungen.
Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung dieses Abkommens ergeben sollten, sind im diplomatischen Wege zu bereinigen.
V. Allgemeine Bestimmungen. römisch fünf. Allgemeine Bestimmungen.
Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung dieses Abkommens ergeben sollten, sind im diplomatischen Wege zu bereinigen.