Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EheG · Ehegesetz

§ 110 EheG§ 110 Paragraph 110

D. Übergangsbestimmungen I. Trennung der Ehe dem Bande nach

In forceOfficial text

Ein Urteil, das auf Grund des bisherigen Rechts ergangen ist, steht in einem Scheidungsverfahren nach diesem Gesetz der Geltendmachung solcher Tatsachen nicht entgegen, die nach früherem Recht eine Trennung der Ehe dem Bande nach nicht rechtfertigten.