Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Übereinkommen über die Anerkennung und V · Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht – Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen

§ 6 Übereinkommen über die Anerkennung und V

Artikel 6

In forceOfficial text

Soweit dieses Übereinkommen nichts anderes bestimmt, richtet sich das Verfahren zur Vollstreckbarerklärung nach dem Rechte des Staates, dem die Vollstreckungsbehörde angehört.

Jede für vollstreckbar erklärte Entscheidung hat die gleiche Geltung und erzeugt die gleichen Wirkungen, wie wenn sie von einer zuständigen Behörde des Staates erlassen wäre, in dem die Vollstreckung beantragt wird.