Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

AktG · Aktiengesetz

§ 64 AktGBerechnung der Aktienbesitzzeit

DRITTER TEIL Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter

In forceOfficial text

Ist die Ausübung von Rechten aus der Aktie davon abhängig, daß der Aktionär während eines bestimmten Zeitraums Inhaber der Aktie gewesen ist, so steht dem Eigentum ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut gleich. Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich von seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder im Zug einer durch die Versicherungsaufsichtsbehörde genehmigten Vermögensübertragung erworben hat.

Amendment history
  • In Kraft seit 2009-08-01