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Bewährungshilfegesetz · Bewährungshilfegesetz

§ 9 BewährungshilfegesetzZusammenkünfte der Dienststellenleiter

ERSTER ABSCHNITT Personen und Einrichtungen der Bewährungshilfe

In forceOfficial text

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat einmal in jedem Jahr die Dienststellenleiter zu einer Zusammenkunft einzuberufen, bei der Fragen der Durchführung der Bewährungshilfe zu erörtern sind. Zu dieser Zusammenkunft können auch die im § 8 genannten Personen beigezogen werden.

Amendment history
  • In Kraft seit 2018-05-25