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StGB · Strafgesetzbuch

§ 36 StGBVerhängung von Freiheitsstrafen über Personen unter einundzwanzig Jahren

Vierter Abschnitt Strafbemessung

In forceOfficial text

Für eine Person, die zur Zeit der Tat das einundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gelten die in § 19 JGG vorgesehenen Strafdrohungen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2016-01-01