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StGB · Strafgesetzbuch

§ 7 StGBStrafbarkeit vorsätzlichen und fahrlässigen Handelns

Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

(1) Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, ist nur vorsätzliches Handeln strafbar.

(2) Eine schwerere Strafe, die an eine besondere Folge der Tat geknüpft ist, trifft den Täter nur, wenn er diese Folge wenigstens fahrlässig herbeigeführt hat.

Amendment history
  • In Kraft seit 2008-01-01