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StGB · Strafgesetzbuch

§ 79 StGBTötung eines Kindes bei der Geburt

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

In forceOfficial text

Eine Mutter, die das Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht, tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2016-01-01