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Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen · Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen (Polen)

§ 12 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen

Ablehnung der Erledigung eines Ersuchens

In forceOfficial text

Die Erledigung eines Ersuchens kann abgelehnt werden, wenn sie die Hoheitsrechte oder die Sicherheit des ersuchten Staates oder dessen öffentliche Ordnung gefährden könnte.