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StPO · Strafprozeßordnung 1975

§ 151 StPODefinitionen

10. Abschnitt Erkundigungen und Vernehmungen

In forceOfficial text

Im Sinne dieses Gesetzes ist

1. „Erkundigung“ das Verlangen von Auskunft und das Entgegennehmen einer Mitteilung von einer Person,

2. „Vernehmung“ das Befragen von Personen nach förmlicher Information über ihre Stellung und ihre Rechte im Verfahren.

Amendment history
  • In Kraft seit 2008-01-01