StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 151 StPODefinitionen
10. Abschnitt Erkundigungen und Vernehmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. „Erkundigung“ das Verlangen von Auskunft und das Entgegennehmen einer Mitteilung von einer Person,
2. „Vernehmung“ das Befragen von Personen nach förmlicher Information über ihre Stellung und ihre Rechte im Verfahren.
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- In Kraft seit 2008-01-01