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Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen · Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Luxemburg)

§ 9 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen

Artikel 9

In forceOfficial text

Der Antrag, auf Grund einer Entscheidung über die Prozeßkosten nach den Artikeln 18 und 19 des Haager Übereinkommens die Exekution zu bewilligen (eine Entscheidung über die Prozeßkosten nach den Artikeln 18 und 19 des Haager Übereinkommens für vollstreckbar zu erklären), kann von dem Berechtigten unmittelbar bei dem zuständigen Gericht gestellt werden.