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Internationale Patentklassifikation · Internationale Patentklassifikation

§ 1 Internationale PatentklassifikationAnnahme einer internationalen Klassifikation

Artikel 1 Errichtung eines besonderen Verbands;

In forceOfficial text

Die Länder, auf die dieses Abkommen Anwendung findet, bilden einen besonderen Verband und nehmen eine gemeinsame Klassifikation für Erfindungspatente, Erfinderscheine, Gebrauchsmuster und Gebrauchszertifikate an, die die Bezeichnung „Internationale Patentklassifikation“ trägt (im folgenden als „Klassifikation“ bezeichnet).