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JGG · Jugendgerichtsgesetz 1988

§ 60 JGGKosten des Strafvollzuges

SIEBENTER ABSCHNITT Bestimmungen über den Jugendstrafvollzug

In forceOfficial text

Jugendliche und erwachsene Strafgefangene, die dem Jugendstrafvollzug unterstellt sind, sind zur Leistung eines Beitrages zu den Kosten des Strafvollzuges nach § 32 Abs. 2 zweiter Fall StVG nicht verpflichtet.

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  • In Kraft seit 2013-01-01