JGG · Jugendgerichtsgesetz 1988
§ 60 JGGKosten des Strafvollzuges
SIEBENTER ABSCHNITT Bestimmungen über den Jugendstrafvollzug
Jugendliche und erwachsene Strafgefangene, die dem Jugendstrafvollzug unterstellt sind, sind zur Leistung eines Beitrages zu den Kosten des Strafvollzuges nach § 32 Abs. 2 zweiter Fall StVG nicht verpflichtet.
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- In Kraft seit 2013-01-01