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Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung u · Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Tschechische R)

§ 6 Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung u

Artikel VI Artikel römisch sechs

In forceOfficial text

(Zu Artikel 5 des Übereinkommens)

Rechtshilfe durch Sicherstellung von Gegenständen oder Durchsuchung wird nur geleistet, wenn zur Verfolgung der dem Ersuchen zugrunde liegenden strafbaren Handlung in dem Zeitpunkt, in dem um Rechtshilfe ersucht wird, im ersuchten Staat eine Justizbehörde zuständig wäre.