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BAO · Bundesabgabenordnung

§ 253 BAO

A. Ordentliche Rechtsmittel.

In forceOfficial text

Tritt ein Bescheid an die Stelle eines mit Bescheidbeschwerde angefochtenen Bescheides, so gilt die Bescheidbeschwerde auch als gegen den späteren Bescheid gerichtet. Dies gilt auch dann, wenn der frühere Bescheid einen kürzeren Zeitraum als der ihn ersetzende Bescheid umfasst.

Amendment history
  • In Kraft seit 2014-01-01