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BAO · Bundesabgabenordnung

§ 253 BAO

A. Ordentliche Rechtsmittel.

En vigueurTexte officiel

Tritt ein Bescheid an die Stelle eines mit Bescheidbeschwerde angefochtenen Bescheides, so gilt die Bescheidbeschwerde auch als gegen den späteren Bescheid gerichtet. Dies gilt auch dann, wenn der frühere Bescheid einen kürzeren Zeitraum als der ihn ersetzende Bescheid umfasst.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2014-01-01